Babys und Kleinkinder, insbesondere wenn die Eltern Brillenträger sind oder waren, ein Schielen vorlag, bzw. eine bekannte Sehschwäche eines Auges vorliegt, sollten spätestens im 2. Lebensjahr augenärztlich untersucht werden.
Es gibt viele Augenerkrankungen, z. B. Schielen, einseitige Sehschwäche, etc. die unbedingt frühzeitig behandelt werden müssen, um bleibende Schäden zu vermeiden.